Trauen zur Ehe

 
Zwei Menschen begegnen sich
 
"In der kirchlichen Trauung wird der Ehebund im Namen Gottes gesegnet. Die Kirche verkündigt das Wort Gottes über der Ehe, das dem Ehebund den rechten Grund gibt und ihn heiligt. Durch ihr Ja sollen sich die Eheleute zur göttlichen Ordnung und christlichen Führung ihrer Ehe in der Gemeinde bekennen." So beschreibt es die Trauordnung unserer Landeskirche. Die Eheschließung ist an sich – wie Martin Luther sagte - "ein weltlich Ding" und wird deshalb in unserem Land vor dem Standesamt beurkundet. Für Christen ist die Eheschließung aber auch ein Grund zu Dankbarkeit dafür, eine/n liebevolle/n Partner/in gefunden zu haben, und ein Anlass zur Bitte um die Begleitung des gemeinsamen Lebens durch die Liebe und den Segen Gottes. Die kirchliche Trauung findet nach der bürgerlichen Eheschließung statt. Sie ist ein öffentlicher Gottesdienst mit Predigt, Liedern und Gebeten, in dem die Eheleute vor Gott und der Gemeinde ihr Eheversprechen bekräftigen und Gottes Hilfe dazu erbitten.

Trauung
 
Bitte beachten:
 
Mindestens ein/e Partner/in muss der evangelischen Landeskirche angehören.
Ist ein/e Partner/in aus der Kirche ausgetreten oder war nie Mitglied einer christlichen Kirche, ist ein besonderes Gespräch nötig.
Gehört ein/e Partner/in einer anderen Religion an, ist ein besonderes Gespräch nötig.
Bei geschiedenen Brautleuten ist ein besonderes Gespräch nötig.
 

Bitte besorgen:
 
  • Datum und Ort der Taufe für beide Brautleute.
  • Datum und Ort der Konfirmation für beide Brautleute (sofern evangelisch).
  • Denkspruch für beide Brautleute (sofern evangelisch).
    Ist ein/e Partner/in katholisch, findet eine gemischtkonfessionelle Trauung statt. Der/die katholische Partner/in sucht rechtzeitig das Gespräch mit dem zuständigen katholischen Pfarramt und beantragt für sich eine "Befreiung von der Formpflicht". Diese muss zur Genehmigung nach Rottenburg geschickt werden. Deswegen benötigt der Vorgang mindestens 1-2 Wochen.


Bitte erledigen:
 
Hochzeitstermin zuerst mit dem Pfarramt abklären. Was nützt Ihnen das schönste Lokal, wenn der Pfarrer nicht kann?
Traugespräch mit dem Pfarrer vereinbaren. Dieses findet im Pfarramt statt. Dabei füllen Sie den Antrag zur Trauung aus, klären offene Fragen (Ablauf des Gottesdienstes u.ä.) und sprechen über die Bedeutung der kirchlichen Trauung. Wünschen Sie eine Beteiligung des katholischen Kollegen bei der Trauung, klären Sie mit ihm, ob er dazu bereit ist und zu dem Termin Zeit hat. Das Traugespräch sollte möglichst mit beiden Pfarrern stattfinden.
Tritt bei Ihrer Trauung ein/e Solist/in auf und benötigt dazu die Begleitung der Orgel, klären Sie das unbedingt rechtzeitig mit den Organisten:
Volker Nabakowski (Tel. 23638) bzw. Wiltrud Rösch (4453).
Diese bekommen vom Brautpaar für eine solche extra Orgelbegleitung 55,-- €.

Bitte zum Traugespräch mitbringen:
 
  • Angaben über Datum und Ort der Taufen, der Konfirmationen und Denksprüche.
  • Wünsche für Ihren Trautext (Bibelvers). Im Pfarramt gibt es dazu eine Liste mit Vorschlägen. Oder Sie schauen einfach mal bei den unter "Trausprüche" (Link siehe unten) aufgelisteten Vorschlägen nach.
  • Datum und Ort der standesamtlichen Eheschließung (wenn schon bekannt).
  • Stammbuch und Heiratsurkunde (wenn Sie schon verheiratet sind).
  • Wünsche für Lieder und für die Gestaltung Ihres Traugottesdienstes.
  • Bei gemischtkonfessionellen Trauungen: Befreiung von der Formpflicht.
  • Bei Trauung mit geschiedenen Partnern: Scheidungsurkunde/n.
     
  • http://www.elk-wue.de/index.php?id=2140

Trausprüche